Warum unter 18 nicht einfach so?

Zwischen 7 und 17 Jahren bist du in Deutschland beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die dich nicht nur rechtlich besserstellen, brauchen die Zustimmung deiner Eltern. Ein Unternehmen schließt ständig Verträge – mit Kund:innen, Lieferanten, Plattformen. Ohne Regelung müssten deine Eltern jedem einzelnen zustimmen.

Kleine Käufe von deinem Taschengeld sind davon ausgenommen (der sogenannte „Taschengeldparagraf", § 110 BGB). Für ein echtes Geschäft reicht das aber nicht.

Der Weg über § 112 BGB

  1. Deine Eltern ermächtigen dich, ein Erwerbsgeschäft selbstständig zu betreiben.
  2. Das Familiengericht genehmigt diese Ermächtigung. Es prüft, ob du reif genug bist und ob die Idee zu dir passt.
  3. Dann darfst du alle Geschäfte, die dein Betrieb normalerweise mit sich bringt, allein abschließen – etwa Waren einkaufen oder Aufträge annehmen.
  4. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt deiner Stadt – mit den Unterlagen aus Schritt 1 und 2.

Das Gericht will in der Regel sehen, dass du dir Gedanken gemacht hast: Was verkaufst du, was kostet es, welche Risiken gibt es? Ein einfacher Plan hilft.

Was geht, was nicht? Überblick

VorhabenUnter 18 möglich?
Mitmachen in einer SchülerfirmaJa, über Schule oder Programm
Teilnahme an GründungswettbewerbenJa, viele richten sich genau an Schüler:innen
Eigenes Gewerbe (Einzelunternehmen)Ja, mit Ermächtigung der Eltern und Genehmigung des Familiengerichts
Anteile an einer GmbH haltenGrundsätzlich möglich, braucht aber Eltern und oft das Familiengericht
Geschäftsführer:in einer GmbH seinNein – dafür muss man unbeschränkt geschäftsfähig sein (§ 6 GmbHG)
Eltern gründen formal, du arbeitest mitJa, aber dann trägt deine Familie die rechtliche Verantwortung

Steuern: kurz und ehrlich

Auch mit 16 gelten die normalen Steuerregeln. Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt einkommensteuerfrei. Für die Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung: Liegt dein Umsatz unter bestimmten Grenzen, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Die aktuellen Grenzen findest du beim Finanzamt oder bei deiner IHK. Mit der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt ohnehin bei dir.

Gute Alternativen, um anzufangen

  • Schülerfirmen – Programme wie JUNIOR begleiten Klassen dabei, ein echtes Mini-Unternehmen auf Zeit zu führen.
  • Wettbewerbe – etwa Jugend gründet, Startup Teens oder der Deutsche Gründerpreis für Schüler. Du entwickelst eine Idee im Team, mit Feedback und ohne rechtliches Risiko.
  • IHK-Gründungsberatung – die Industrie- und Handelskammern beraten auch junge Menschen, das Erstgespräch ist oft kostenfrei.
  • Üben ohne Risiko – Preise setzen, Kosten planen, mit Investoren verhandeln: Das kannst du auch spielerisch ausprobieren, bevor echtes Geld im Spiel ist.

Stand: September 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Lass dich vor einer Gründung beraten – zum Beispiel von deiner IHK.